Kann ich mich darauf verlassen, dass alles vertraulich behandelt wird?
Als PsychotherapeutIn unterliegt man einer gesetzlich verankerten und absoluten Verschwiegenheitspflicht während und auch nach einer Therapie. Das bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen vertrauensvoll zu besprechen.
Wie lange dauert eine Therapie?
Grundsätzlich gilt: „So kurz wie möglich, so lange wie nötig“
Das Hauptziel der Psychotherapie ist ihre Unabhängigkeit; auch vom Therapeuten. Sie sollen wieder auf eigenen Beinen stehen können und weitgehend ohne „Hilfsmitteln“ und „therapeutischen Stützen“ ihr Leben meistern können.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Eine Einheit Psychotherapie kostet 120,00€.
Der Preis wird jährlich am 1. Januar für das kommende Jahr dem nationalen Verbraucherpreisindex der Statistik Austria angepasst
Kann ein Kostenzuschuss von der Krankenkasse beantragt werden?
Es besteht die Möglichkeit, sich einen Teil des Honorars über Ihre Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist das Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“. Auf der jeweiligen Seite ihrer Krankenkasse können Sie nachlesen, welche Bedingungen außerdem vorliegen müssen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Derzeit bezahlen die Krankenkassen folgende Kostenzuschüsse pro Einheit:
Österreichische Gesundheitskasse
Zuschuss: € 31,50.-
www.gesundheitskasse.at
KFA
Zuschuss: € 28.-
www.kfa.co.at
BVAEB
Zuschuss: € 42,40.-
www.bvaeb.sv.at
SVS
Zuschuss: € 45.-
www.svs.at
Achtung: Die Krankenkassen bezahlen keine Zuschüsse zu psychotherapeutischer Beratung oder Coaching.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können Kosten für Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ geltend gemacht werden.
Was ist ein Erstgespräch?
Das Erstgespräch dient dazu, sich einen persönlichen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise verschaffen zu können. Es soll ausreichend Raum und Zeit bieten, Ihr Anliegen zu klären und Ihnen Rahmenbedingungen einer Psychotherapie in meiner Praxis darzulegen. Manchmal braucht es auch zwei Termine für ein ERSTgespräch, bevor klar ist, ob und wie sich eine Zusammenarbeit sinnvoll anfühlt. Daher ist das Erstgespräch mit den gleichen Kosten verbunden, wie eine Einheit einer laufenden Psychotherapie.
Fragebogen Erstkontakt
Wie lange dauert eine Therapie/ Beratungsstunde? Wie ist zu bezahlen?
Die Dauer einer Therapiestunde beträgt 50 Minuten.
Das Erstgespräch ist bar im Anschluss zu bezahlen. Bei fortlaufenden Therapien bitte ich um Überweisung nach Erhalt einer Rechnung.
Wie oft finden Termine statt?
Der äußere Rahmen der Therapie besteht aus kontinuierlichen, regelmäßigen Einzelstunden. Ein Abstand von 1 bis 2 Wochen zwischen den Terminen hat sich bewährt. Die Termine werden individuell vereinbart.
Bin ich verpflichtet die Therapie zu Ende zu machen?
Sie können die Therapie jederzeit abbrechen. Es ist allerdings ratsam dies mit mir zu besprechen und zu planen, damit begonnen Prozesse evtl. noch gut abgeschlossen werden können. Sollten Sie eine Beendigung der Therapie in Erwägung ziehen, lade ich dazu ein dies offen anzusprechen und die Gründe zu beleuchten.
Können wir auch remote arbeiten?
Die Abhaltung von therapeutischen Gesprächen ist fallweise auch telefonisch oder per Skype möglich.
Sollte Ihnen ein persönliches Treffen aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, bietet Skype eine wunderbare Lösung. Das persönliche Gespräch sollte aber doch das Mittel der Wahl bleiben.
Wie kann ich eine vereinbarte Stunde absagen?
Eine der wichtigsten formalen Regelungen bei der Vereinbarung von psychologischen oder psychotherapeutischen Sitzungen ist die Einhaltung der berufsüblichen Absageregelung.
Falls Sie eine gebuchte Stunde – unabhängig vom Grund – nicht einhalten können, aber rechtzeitig, d.h. bis 24 Stunden vorher absagen, wird die Sitzung nicht verrechnet. Falls Sie danach oder gar nicht absagen wird die Stunde zur Gänze verrechnet.
Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen. Sie können telefonisch, per SMS oder Mail absagen.