Ablauf Psychotherapie

  • Leistung:

Eine Einheit hat die Dauer von  50 Minuten. Als Psychotherapeutin bin ich befugt psychotherapeutische Leistungen in eigener Praxis durchzuführen.

  • Kontaktaufnahme:

Sie können sich gerne telefonisch oder per Mail an mich wenden um einen Termin, für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Bereits bei diesem Erstkontakt unterliege ich als Psychotherapeutin der Schweigepflicht. Sollte ich ihren Anruf nicht entgegennehmen können, sprechen Sie mir bitte auf die Mailbox oder schreiben eine SMS. Ich rufe Sie dann verlässlich so bald als möglich zurück.

Ablauf Psychotherapie

  • Leistung:

Eine Einheit hat die Dauer von  50 Minuten. Als Psychotherapeutin bin ich befugt psychotherapeutische Leistungen in eigener Praxis durchzuführen.

  • Kontaktaufnahme:

Sie können sich gerne telefonisch oder per Mail an mich wenden um einen Termin, für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Bereits bei diesem Erstkontakt unterliege ich als Psychotherapeutin der Schweigepflicht. Sollte ich ihren Anruf nicht entgegennehmen können, sprechen Sie mir bitte auf die Mailbox oder schreiben eine SMS. Ich rufe Sie dann verlässlich so bald als möglich zurück.

Schmetterling Sandra
  • Das Erstgespräch:

Bei unserem ersten Treffen geht es vor allem darum ein Gefühl zu bekommen, ob wir uns eine Zusammenarbeit gut vorstellen können und ob ein Gefühl der Sympathie vorherrscht. Das Erstgespräch soll Ihnen außerdem die Möglichkeit geben einen Einblick in meine Arbeitsweise zu bekommen. Für mich ist es wichtig, mir beim Erstgespräch einen Überblick über das Problem und dessen Auswirkungen auf die Beteiligten zu verschaffen.

Ich nehme mir für unser Kennenlernen ausreichend Zeit, weshalb das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

Das Erstgespräch ist bar im Anschluss zu bezahlen. Bei fortlaufenden Therapien bitte ich um Überweisung nach Erhalt einer Rechnung.

  • Absage:

Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Termin kostenfrei per Mail, Telefon, Nachricht auf der Mailbox oder SMS abgesagt werden. Wird nicht oder innerhalb von 24 Stunden vor Termin abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.

Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.