Es besteht die Möglichkeit, sich einen Teil des Honorars über Ihre Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist das Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“. Auf der jeweiligen Seite ihrer Krankenkasse können Sie nachlesen, welche Bedingungen außerdem vorliegen müssen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.Derzeit bezahlen die Krankenkassen folgende Kostenzuschüsse pro Einheit:
Österreichische Gesundheitskasse www.gesundheitskasse.at
Zuschuss Einzeltherapie 50min: € 33,70
Zuschuss Gruppentherapie 90min: €12,10
KFA www.kfa.co.at
Zuschuss Einzeltherapie 50min: € 36,00
Zuschuss Gruppentherapie 90min: € 10,00
BVAEB www.bvaeb.sv.at
Zuschuss Einzeltherapie 50min: € 46,60
Zuschuss Gruppentherapie 90min: € 15,60
SVS (Landwirtschaft) www.svs.at
Zuschuss Einzeltherapie 50min: € 40,00
Zuschuss Gruppentherapie 90min: € 13,34
SVS (Gewerbe) www.svs.at
Zuschuss Einzeltherapie 50min: € 45,00
Zuschuss Gruppentherapie 90min: € 15,01
Achtung: Die Krankenkassen bezahlen keine Zuschüsse zu psychotherapeutischer Beratung oder Coaching. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können Kosten für Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt“ geltend gemacht werden.